FAQ
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Kita Blüemli hier zusammengestellt.
Wie viele Kinder sind pro Tag anwesend?
Es sind durchschnittlich 11 Kinder pro Tag und Gruppe anwesend.
Wie viele Betreuungspersonen gibt es?
Die Kinder werden von je einer Gruppenleiterin, einer Erzieherinnen und von einer Lehrperson oder Praktikantin pro Gruppe betreut. Die ausgebildeten Fachpersonen verfügen alle über eine von der Bildungsdirektion des Kanton Zürichs für diese Tätigkeit anerkannte Ausbildung.
Haben sie einen Koch oder eine Köchin?
Wir bereiten für die Kinder täglich frisch und saisonale Mahlzeiten selber zu und achtet auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung. Die Kinder erhalten Frühstück, Znüni, Mittagessen und Zvieri.
Wird auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten geachtet?
Lebensmittelunverträglichkeiten werden berücksichtigt.
Muss Säuglingsnahrung (Schoppen/Brei) mitgebracht werden?
Ja, Säuglingsnahrung (Schoppen/ Brei) müssen von den Eltern mitgebracht werden.
Müssen Windeln, Zahnbürste, Zahnpasta und Sonnencreme mitgebracht werden?
Ja, die Windeln sowie Zahnbürste, Zahnpasta und Sonnencreme müssen von den Eltern mitgebracht werden.
Kann man Plätze reservieren?
Ja, bei der Reservierung ist ein Depot zu entrichten (Siehe Unten) das Depot wird nicht zurückerstattet wenn man die res. Plätze nicht annimmt.
Wie hoch ist das Depot?
Beim Eintritt ist ein Depot zu entrichten, welches beim regulären Austritt vollumfänglich zurückerstattet wird. Die Höhe des Depots beträgt eine Monatspauschale.
Wann ist die Eingewöhnung und wann ist der Eintrittstermin?
Als Eintrittstermin gilt der erste Tag der Eingewöhnung.
Wie lange dauert eine Eingewöhnung?
Die Eingewöhnungszeit dauert grundsätzlich zwei Wochen. Auf jeden Fall muss genügend Zeit für die Eingewöhnung einberechnet werden. Während der ganzen Eingewöhnungszeit wird das Kind in der Regel von derselben Betreuerin begleitet. Diese beginnt, den Kontakt zum Kind aufzubauen und unterstützt es darin, seinen Platz in der Gruppe zu finden. Ein Elternteil oder eine Bezugsperson (wenn möglich immer die gleiche) ist verpflichtet, das Kind in der Eingewöhnungsphase zu begleiten und in dieser Zeit immer erreichbar zu sein.
Wann bekommt man die Rechnung?
Immer einen Monat im Vorraus.
Wann ist der Zahlungsstart?
Der Zahlungsstart gilt zum Eintrittstermin.
Was ist zu tun bei Krankheit oder Unfall?
Bei Krankheiten oder Unfall, bleibt das Kind zu Hause und es gibt keine Rückerstattung der Krippengebühr. Erkrankt oder verunfallt das Kind in der Krippe, werden die Eltern umgehend benachrichtigt, und müssen ihre Kinder rasch möglichst abholen. Ebenso sollte die KiTa-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie informiert werden.
Muss ich mein Kind Versichern?
Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Die KiTa verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Wie kann ich Kündigen?
Die Kündigung des Betreuungsverhältnisses muss schriftlich, drei Monate im Voraus auf das Monatsende erfolgen.
